Künstliche Intelligenz kann heute Bilder und Texte erzeugen, die von menschlicher Arbeit kaum zu unterscheiden sind. Wer etwas liest oder ansieht, soll wissen, womit er es zu tun hat.
Die KI-Verordnung der Europäischen Union verpflichtet in Artikel 50 dazu, KI-erzeugte Inhalte offenzulegen. Wie diese Offenlegung aussieht, schreibt sie nicht vor. Die Europäische Kommission hat dafür einen Satz einheitlicher Symbole veröffentlicht. Ihre Verwendung ist freiwillig — wir nutzen sie, weil ein einheitliches Zeichen mehr hilft als jede eigene Erfindung.
Wir verwenden die Symbole der Kommission unverändert.
Zwei Beispiele aus der Praxis. Die Bildflächen hier sind Platzhalter — wir setzen die Kennzeichnung nicht auf echte Fotos, nur um sie vorzuführen.
Der Fließtext des Beitrags endet hier. Darunter folgt die Kennzeichnung, sofern künstliche Intelligenz am Text beteiligt war.
Bilder im selben Beitrag werden davon unabhängig gekennzeichnet — jedes für sich.
Wenn dir ein Inhalt auffällt, der gekennzeichnet sein müsste und es nicht ist, schreib uns.
Kontakt aufnehmenQuelle der Symbole: Europäische Kommission, „EU-Symbole zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte". Ihre Verwendung ist freiwillig und erfordert keine Namensnennung. Diese Seite beschreibt unsere Praxis und ist keine Rechtsberatung.